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Sonderumlage

Es kann sich für den Wohnungseigentümer die Pflicht ergeben, neben seinen Zahlungen (Hausgeld/Wohngeld) nach dem Wirtschaftsplan zusätzliche Sonderzahlungen leisten zu müssen, wenn unvorhergesehener Geldbedarf für die Gemeinschaft entsteht. Sei es, weil Zahlungsausfälle entstehen, weil unvorhergesehene lnstandhaltungsmaßnahmen durchgeführt oder sonstige nicht vorhersehbare Ausgaben notwendig werden. Die Zahlungspflicht für alle Wohnungseigentümer wird mit einem Mehrheitsbeschluss begründet.