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Sonderumlage
Es kann sich für den Wohnungseigentümer die Pflicht ergeben, neben seinen Zahlungen (Hausgeld/Wohngeld) nach dem Wirtschaftsplan zusätzliche Sonderzahlungen leisten zu müssen, wenn unvorhergesehener Geldbedarf für die Gemeinschaft entsteht. Sei es, weil Zahlungsausfälle entstehen, weil unvorhergesehene immobilienverwaltung/technische-objektbetreuung-koeln-radefeld-leipzig.html?submenuheader=0">lnstandhaltungsmaßnahmen durchgeführt oder sonstige nicht vorhersehbare Ausgaben notwendig werden. Die Zahlungspflicht für alle Wohnungseigentümer wird mit einem Mehrheitsbeschluss begründet.